Verordnung des Außenministers Nr. 137/1988

Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Verwendung nationaler Währungen bei der Abwicklung im Rahmen der direkten Beziehungen zwischen den Verbänden, Unternehmen und Organisationen der KSSR und der BLR sowie der Einrichtung und Tätigkeit gemeinsamer Tschechoslowakisch-bulgarischer Verbände, Unternehmen und Organisationen

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