Dekret Nr. 137 / 1968 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über Finanz-, Kredit- und sonstige Hilfen für Genossenschaften und Einzelwohnungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.