Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 136 / 1997 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 4. Juni 1997 über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses Nr. 41 / 96 der Stadt Šumperka vom 16. Dezember 1996 über die Regelung von digitalen und leichten Instrumenten und Spielgeräten im Gebiet von Šumperka

Zeitliche Textfassungen

26.06.1997 Verkündet
In Kraft seit 26.06.1997

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