Beschluss Nr. 135/2017 des Präsidenten der Republik

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Wahl zum Parlament der Tschechischen Republik

Gültig
ANHANG
Entscheidung
Präsident der Republik
vom 19. April 2017
über die Ankündigung von Wahlen zur Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe f des Verfassungsgesetzes Nr. 1 / 1993 Slg., der Verfassung der Tschechischen Republik und gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 247 / 1995 Slg. über Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und zur Änderung und Ergänzung bestimmter anderer Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 204 / 2000 Slg.,
Ankündigung der Wahlen
an die Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik
und setzen ihre Termine für Freitag, 20. Oktober 2017 und Samstag, 21. Oktober 2017.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss des Präsidenten der Republik Nr. 135/2017 Slg., zur Erklärung der Wahlen zur Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.05.2017
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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