Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 132 / 2017 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Abgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert

Gültig
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 11. April 2017
über den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß Artikel 182a Absatz 2 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., auf dem Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg. und Gesetz Nr. 314 / 2015 Slg., gibt bekannt, dass auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatslohns in der Tschechischen Republik im Jahr 2016 der durchschnittliche Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik CZK 3
Minister:
Mgr. Marks v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 132 / 2017 Slg., über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik für die Ausgabe von Blauen Karten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.04.2017
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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