Gesetz Nr. 132/2000

Gesetz über die Änderung und Aufhebung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit dem Regionalgesetz, Gesetz über die Gemeinde, Gesetz über Bezirksämter und das Gesetz über die Hauptstadt Prag

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

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Rentenversicherung
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