Tschechische Nationalbank Maßnahme 131 / 1995 Coll.
Maßnahmen der Tschechischen Nationalbank zur Festsetzung des Mindestbetrags an liquiden Aktiva
Gültig
Maßnahmen
Textfassungen:
25.07.1995
ANHANG
Maßnahmen
Tschechische Nationalbanken
vom 21. Juni 1995
zur Festsetzung des Mindestbetrags an liquiden Aktiva
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 15 des Gesetzes Nr. 21/1992 Slg. die Banken in der geänderten Fassung vor:
(1) Der Mindestbetrag der liquiden Vermögenswerte der Gebäudesparkasse (1) und der Českomoravské moravska Garantie- und Entwicklungsbank, a.s., beträgt 4 % der Verbindlichkeiten an alle Personen außer Banken.
(2) Der Mindestbetrag der liquiden Aktiva anderer Banken und Zweigniederlassungen ausländischer Banken beträgt 8,5% der Verbindlichkeiten an alle Personen außer Banken.
Die in Artikel 1 genannten Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in tschechischen Kronen und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung angegeben sind.
Die nach § 1 vorgesehene Liquidität muss als obligatorische Mindestreserven bei der Tschechischen Nationalbank hinterlegt werden.
Mindestreserven müssen nicht entlohnt werden.
Die Maßnahmen der Tschechischen Nationalbank Nr. 163 / 1994 Coll., die den Mindestbetrag der liquiden Aktiva bestimmen, werden aufgehoben.
Diese Maßnahme wird am 3. August 1995 wirksam.
Gouverneur:
Ing. Tošovský v. r.
1) Gesetz Nr. 96/1993 Slg., über Bausparten und staatliche Unterstützung der Bausparten und über die Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuer, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 35/1993 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 83/1995 Sl.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Maßnahmen der Tschechischen Nationalbank Nr. 131 / 1995 Mindestbetrag der liquiden Aktiva |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Maßnahmen |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 25.07.1995 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Banking, Geld
Finanzen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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