Regierungsverordnung Nr. 130/1998 Slg.

Regierungsverordnung zur Festsetzung der Höhe der zusätzlichen Vergütung für langfristige Gemeindemitglieder im Jahr 1998

Gültig Verordnung In Kraft seit 05.06.1998
Textfassungen: 05.06.1998
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 27. Mai 1998
Bestimmung des Betrags der zusätzlichen Vergütung, die den langfristigen Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 1998 zu zahlen ist
Die Regierung bestellt gemäß § 32 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 367/1990 Slg. über die Gemeinde (Gemeinde):
§ 1
1998 ist ein langfristiges Mitglied des Gemeinderats berechtigt, eine zusätzliche Vergütung von der Hälfte des Anspruchs nach dem Sondergesetz zu erhalten.1)
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Tošovský v. r.
Innenminister:
Freiheit v. r.
1) Artikel 1 des Regierungsdekrets Nr. 262 / 1994 Slg. über die Bezüge der Gemeindemitglieder, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 20 / 1997 Slg.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 130 / 1998 Slg., Bestimmung des Betrags der zusätzlichen Vergütung für langfristige Mitglieder der Gemeinderäte im Jahr 1998
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.06.1998
In Kraft seit05.06.1998
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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