Dekret Nr. 13 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Forst und Wasser über den Betrieb der zugehörigen Produktion durch einzelne landwirtschaftliche Genossenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.