Regierungsverordnung Nr. 129 / 2018 Coll.
Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Ausführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. Dezember 2018
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik