Das Verfassungsgericht fand keine 129 / 2007 Coll.
Das Verfassungsgericht fand vom 6. März 2007 über den Antrag auf Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen des allgemein verbindlichen Ordnungs der Stadt Ústí nad Labem Nr. 81 / 2001, um die Erhaltung der Sauberkeit der Straßen und anderer öffentlicher Räume zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen, den öffentlichen Grünbereich zu schützen und die Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen, die den öffentlichen Bedürfnissen dienen
Zeitliche Textfassungen
07.06.2007
Verkündet
In Kraft seit 07.06.2007
Novellierungen
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