Dekret des Außenministers Nr. 129 / 1976 Coll.
Erlass des Außenministers über das Übereinkommen über die Durchführung von Beweisen in Zivil- und Handelssachen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.