Dekret Nr. 129 / 1965 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Schäden oder durch staatliche Einrichtungen im Sachgebiet verursacht
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.