Das Verfassungsgericht fand Nr. 128 / 2001 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 13. März 2001 über den Antrag auf Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg. über bestimmte gemeinsame Eigentumsverhältnisse mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nicht ansässigen Räumen sowie die Ergänzung bestimmter Gesetze (Gesetz über Wohnen), geändert durch Gesetz Nr. 103/2000

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