Dekret der Staatsbank der Tschechoslowakei Nr. 128 / 1950 Coll.
Dekret der Staatsbank der Tschechoslowakei über die Pflicht zur Meldung bestimmter ausländischer Streitigkeiten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.