Act Nr. 128 / 1948 Coll.
Gesetz über die finanzielle Entlastung bei der Organisation von Geld und bestimmte Übertragungen von Vermögenswerten an nationale Unternehmen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.