Act Nr. 128 / 1946 Coll.
Gesetz über die Nichtigkeit bestimmter immobilienrechtlicher Handlungen aus der Zeit der Nichtfreiheit und der Ansprüche aus dieser Nichtigkeit und anderer Einmischung von Gegenständen, die entstehen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.