Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 127 / 2022 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung

Zeitliche Textfassungen

25.05.2022 Verkündet
In Kraft seit 25.05.2022

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