Regel Nr. 127 / 1950 Coll.
Verordnung über die Prüfung und Durchführung von Wasserversorgungs- und Behandlungsanlagen und Wasseraufbereitungsprojekten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.