Gesetz Nr. 127 / 1948 Coll.
Gesetz, durch das der Tschechoslowakische Staat das Eigentum an bestimmten Immobilien und beweglichem Eigentum für die Union der sowjetischen Sozialistischen Republiken und der Vereinigten Staaten erhält
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.