Dekret Nr. 126 / 2021 Coll.
Bestellen Sie, wie Sie den Schadensbetrag berechnen, der durch ausgewählte besonders geschützte Tiere verursacht wird
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.04.2021
Textfassungen:
01.04.2021
17.03.2021
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 11. März 2021
über die Berechnung der durch ausgewählte besonders geschützte Tiere verursachten Schäden
Das Umweltministerium sieht gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 115 / 2000 Slg. die Bereitstellung von Schadensersatz durch ausgewählte besonders geschützte Tiere in der durch Gesetz Nr. 476 / 2001 Slg. geänderten Fassung vor.:
Methode zur Berechnung des Schadens, der durch spezifizierte Haustiere und Hunde verursacht wird, die für ihre Überwachung verwendet werden
(1) Der Schaden, der durch das Töten eines bestimmten inländischen Tieres verursacht wird, wird gemäß Anhang 1 dieser Verordnung festgesetzt. Die Tötung eines abgegrenzten inländischen Tieres ist auch aufgrund von Verletzungen oder späteren Sterblichkeiten zu berücksichtigen.
(2) Bei der Ermittlung der Schadensmenge im Falle des Todes eines bestimmten inländischen Tieres, für das im Rahmen der Berechnung gemäß Anhang Nr. 1 der Preis, der bei der Ausfuhr im Normalhandel im Inlandsgebiet zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens erzielt worden wäre, oder, wenn der genaue Zeitpunkt des Schadens, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten auftritt, der Preis des tierischen Schadens auf der Grundlage eines Milchguts ermittelt wird, Die durch das Töten eines solchen spezifizierten Haustiers verursachte Schadensmenge wird dann entsprechend Anhang 1 dieser Verordnung entsprechend bestimmt.
(3) Im Falle des Todes eines neugeborenen oder jungen Menschen, der durch ein inländisches Tier definiert wird, das unter der Marktgröße liegt, wird der Schaden auf einem Niveau erreicht, das dem gemäß Anhang 1 dieses Erlasses ermittelten Schaden am nächsten entspricht. Im Falle eines Tieres, für das im Rahmen der Berechnung gemäß Anhang 1 der Preis, der im normalen Handelsverkehr im Land zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens erzielt worden wäre, oder, falls der genaue Zeitpunkt des Auftretens des Schadens nicht zu dem Zeitpunkt bestimmt werden kann, zu dem der Schaden am wahrscheinlichsten ist, wird der Preis auf der Grundlage einer Sachverständigen- oder Sachverständigenstellung ermittelt. Die durch das Töten eines solchen spezifizierten Haustiers verursachte Schadensmenge wird dann entsprechend Anhang 1 dieser Verordnung entsprechend bestimmt.
(4) Die Höhe der Schäden, wenn ein Hund umgebracht wird, um ein bestimmtes inländisches Tier zu babysitten, wird als normaler Preis eines Hundes derselben Rasse bestimmt, der dem definierten inländischen Tier dient. Zu diesem Zweck kann der Preis, der beim Verkauf eines ähnlichen Hundes für Babys, die ein bestimmtes inländisches Tier im normalen Inlandshandel am Tag des Auftretens des Schadens antraten, erreicht worden wäre, oder, wenn nicht, dass am Tag, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten zu verzeichnen war, nicht als Normalpreis betrachtet werden. Darüber hinaus sind die notwendigen Kosten, die für die Vernichtung eines Hundes, der für ein bestimmtes Haustier verwendet wird, wirksam entstehen, gemäß den Anforderungen des Veterinärrechts zu berücksichtigen.
(5) Bei Verletzung eines bestimmten inländischen Tieres oder eines Hundes, der zur Babysit verwendet wird, werden die Kosten, die sich aus der Tierbehandlung und Behandlung des Tieres ergeben, wirksam ausgeglichen (im Folgenden „Behandlungskosten“). Die Erstattung der Behandlungskosten für ein bestimmtes Haustier darf den Betrag nicht überschreiten, der dem gemäß den Absätzen 1 bis 3 ermittelten Preis entspricht. Die Erstattung der Kosten für die Behandlung eines Hundes, der für ein bestimmtes Haustier verwendet wird, darf den Betrag nicht überschreiten, der dem gemäß Absatz 4 ermittelten Preis entspricht. Für den Fall, dass trotz der vorgesehenen Behandlung die durch einen Hund verursachte Verletzung, der verwendet wird, um ein bestimmtes inländisches Tier zu babysitten, seine weitere Verwendung für ein bestimmtes inländisches Tier, die Höhe des Schadens als die Summe seines gemäß Absatz 4 ermittelten Preises und seiner Behandlungskosten bestimmt wird.
Methode zur Berechnung des Schadens, der zu Lasten verursacht wird
Der Schaden an der Zerstörung der Kolonie wird als die normalen Kosten der Kolonie bestimmt. Zu diesem Zweck wurde der Preis, der erreicht worden wäre, wenn eine ähnliche Kolonie im normalen Handelsverkehr im Land zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens verkauft wurde, oder, wenn es nicht möglich ist, das Datum des Auftretens des Schadens genau zu bestimmen, das Datum, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten ist.
Methode zur Berechnung des Schadens, der für Fisch verursacht wird
(1) Die Höhe der Fischschädigung wird als Normalpreis bestimmt. Zu diesem Zweck wurde der Preis, der beim Verkauf von ähnlichen Fischen im normalen Handelsverkehr im Land zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens erzielt worden wäre, oder, wenn es nicht möglich ist, genau das Datum des Auftretens des Schadens zu bestimmen, das Datum, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten auftritt. Die Entschädigung für Fischschäden darf den dem Gesamtpreis der eingesetzten Fische entsprechenden Betrag nicht überschreiten, sofern andere Todesursachen ausgeschlossen sind. Wird bei der Verwaltung von Multi-Hotline wiederholt eine Entschädigung beantragt, so darf die Entschädigung für Fische den Betrag nicht überschreiten, der dem Gesamtpreis der für den gesamten Produktionszeitraum eingesetzten Fische entspricht.
(2) Die Berechnung des durch die Fische verursachten Schadens erfolgt nach Anhang 2 dieser Verordnung unter Verwendung dieser Berechnung für die Bearbeitung der Gutachten oder Sachverständigengutachten. Absatz 1 Satz 2 und 3 gelten sinngemäß.
Methode zur Berechnung des Schadens, der auf nicht geernteten Feldfrüchten und Grasland verursacht wird
(1) Der Schaden an nicht geernteten Feldfrüchten wird auf der Grundlage der Marktpreise der zum Zeitpunkt der vorherigen Ernte gewonnenen Ernten, basierend auf der üblichen Ernte am Standort und der Fläche der geschädigten Ernte, ermittelt.
(2) Die Höhe der Graslandschäden wird auf der Grundlage des Marktpreises für Heu, der zum Zeitpunkt der vorherigen Ernte erreicht wurde, auf der Grundlage des üblichen Ertrags am Standort und der Fläche der geschädigten Wiese bestimmt.
Berechnung des Schadens, der auf Dauerkulturen verursacht wird
(1) Der Schaden an Dauerkulturen außer Waldkulturen wird als der Preis für Dauerkulturen bestimmt, der nach dem in der Bewertungsverordnung (1) festgelegten Verfahren bestimmt ist.
(2) Die Höhe der Schäden an Waldfrüchten wird nach dem Erlass bestimmt, der die Berechnung des Schadens oder der Waldschädigung durch ein ähnliches Verfahren wie die Ermittlung des Schadens aus der Frühwaldwäsche, die Zerstörung von Waldfrüchten, die Verringerung der Waldvegetation oder die Qualität von Waldfrüchten oder ein ähnliches Verfahren wie die Ermittlung des Schadens aus den außerordentlichen Kosten der Entwaldung regelt.
Methode zur Berechnung der Schadensersatzmenge, die in geschlossenen Gebäuden verursacht wird
(1) Der Schaden an der Zerstörung des Apikulturbetriebs, des geschlossenen Gegenstands oder des beweglichen Gegenstands im geschlossenen Gegenstand ist als der Normalpreis desselben Gegenstands oder Gegenstands zu bestimmen. Zu diesem Zweck gilt der Preis, der beim Verkauf einer ähnlichen Weinbauanlage, eines geschlossenen Gebäudes oder eines beweglichen Objekts in einem geschlossenen Gebäude im normalen Inlandshandel zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens erzielt worden wäre, oder, wenn nicht, dass das Datum, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten zu verzeichnen war, als der Normalpreis gilt.
(2) Der Schadensbetrag, der durch die teilweise Beschädigung der Apikulturanlage, des geschlossenen Gebäudes oder des beweglichen Objekts im geschlossenen Gebäude verursacht wird, ist auf der Grundlage der Kosten der Beseitigung von Schäden oder Reparaturen zu bestimmen, die den Preis der neuen Apikulturanlage, dem geschlossenen Gebäude oder dem beweglichen Objekt im geschlossenen Gebäude nicht überschreiten.
Aufhebung
Verordnung Nr. 360/2000 Slg., zur Festlegung der Methode zur Berechnung der Höhe der Entschädigung für Schäden, die durch ausgewählte besonders geschützte Tiere an bestimmten inländischen Tieren verursacht werden, werden Hunde, die für ihre Babysitting, Fisch, Bienen, Apikultur, nicht geerntete Feldfrüchte und Waldfrüchte verwendet werden, gestrichen.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Minister:
Mgr. Brabec v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 126 / 2021 Coll.
Methode zur Berechnung des Schadens, der durch spezifizierte Haustiere verursacht wird
Die Höhe der Schäden, die durch spezifizierte Haustiere verursacht werden, wird nach folgender Formel berechnet:
Z = c + k
wenn
Z - Schadensersatz in CZK
c - der Preis, der beim Verkauf eines ähnlich definierten inländischen Tieres im normalen Inlandshandel am Tag des Auftretens des Schadens anfallen würde, oder, wenn es nicht möglich ist, das Datum des Auftretens des Schadens genau zu bestimmen, das Datum, an dem der Schaden am wahrscheinlichsten auftritt. Sie kann anhand von zusammenfassenden Daten gemäß der Preisliste, die auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht wird, ermittelt werden; für Mehrwertsteuerempfänger im Agrarsektor wird der Preis ohne Mehrwertsteuer verwendet.
k - Kosten für die Vernichtung des getöteten Tieres gemäß den Anforderungen des Veterinärrechts, die der Antragsteller ein Buchführungsdokument vorlegen muss
Bei Schäden an mehreren Personen, die von Haustieren definiert sind, wird die Schadenshöhe nach folgender Formel berechnet:
Z = (c1 + c2 + c3 +...) + kcelk.
wenn
Z - Schadensersatz in CZK
c1, c2, c3,... - Preis einzelner spezifizierter Tiere wie oben definiert
kcelk. - Gesamtkosten für die Beseitigung von getöteten Tieren
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 126 / 2021 Coll.
Methode zur Berechnung der auf Fisch verursachten Schäden
Die Höhe der durch Flussotter verursachten Schäden wird nach folgender Formel berechnet:
Z = c * p * d * n * n * n * N / 4 * Ip * Iv *
wenn
Z - Schadensersatz in CZK
c - der Preis von Fischen (Fischbezüge) je 1 kg in CZK für die gleiche Art und Alterskategorie von Fischen, die beim Verkauf von ähnlichen Fischen im normalen Handel im Land am Tag des Schadens erreicht werden würde; die Preisfestsetzung kann auch auf zusammengefassten Daten gemäß der Preisliste des Ministeriums für Umwelt veröffentlicht werden; für die Zwecke der Berechnung des Schadens gilt ein Kollektiv von Fischen, das zur wirtschaftlichen Nutzung eingesetzt wird.
Der Wert c wird bestimmt durch:
I. für eine Einstufenanordnung auf der Grundlage des aktuellen Preises der betreffenden Fische, des Preises für dieselbe Fischart und Alterskategorie oder des Preises, der in der Preisliste auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht wird
II. für die Mehrsortenversammlung auf der Grundlage des ermittelten Durchschnittspreises der Versammlung in der Preisliste, die auf der Website des Umweltministeriums veröffentlicht wird
oder
auf der Grundlage dieser Berechnung, basierend auf dem Massenspektrum der Stapelung während des Schadens- und aktuellen Fischpreises:
c = h1c1 + h2c2 + h3c3... h1 + h2 + h3...
wenn
h1,2,3,... - Gewicht jeder Art (kg) der angegebenen Preiskategorie
c1,2,3,... - Preis pro kg Eigenfisch
Sind im Fischbestand Raubfischarten vorhanden, so wird die Berechnungsformel wie folgt angepasst:
c = h1c1 + h2c2 + h3c3... + hd1cd1 + hd2cd2... + 5 (hd1 + hd2...) cxh1 + h2 + h3... + hd1 + hd2... + 5 (hd1 + hd2...)
wenn
h1,2,3,... - das Gewicht jeder Fischart (kg) der angegebenen Preiskategorie, mit Ausnahme von Raubfischen,
hd1,2,3,... - das Gewicht jeder mit Raubfischen (kg) der angegebenen Preiskategorie eingesetzten Art,
c1,2,3,... - der Preis für jede Art von Fischen, die pro kg verwendet werden, ohne Fisch von Beute,
cd1,2,3,... - Preis pro kg jeder Art von Raubfischen, die eingesetzt werden,
cx - der Preis der Weißfische (Nasen) pro kg (bei der Zusammenstellung von Raubfisch, Unkräuterpreis, ungeplanter Fisch wird auch unter Berücksichtigung der Lebensmittelanforderungen von Raubfischarten in einem Verhältnis von 5: 1 berücksichtigt); zur Bestimmung des Preises von Weißfisch basiert auf dem Preis, der in der auf der Website des Umweltministeriums veröffentlichten Preisliste ausgewiesen ist.
p - Lebensmittelkoeffizient
Der Lebensmittelkoeffizient beträgt 0,8. Der Lebensmittelkoeffizient berücksichtigt die Nahrungsaufnahme im Fluss Otter und den Anteil der kommerziellen Arten im Fluss Otter. Der Lebensmittelkoeffizient entspricht den Durchschnittswerten des Verhältnisses von kommerziellen Fischarten und anderen Wildarten (ungetrocknete Fische, Frösche, Krebse usw.), die auf Teichen gefunden werden.
d - Anzahl der Tage
Die Anzahl der Tage entspricht der Dauer des Zeitraums, in dem der Teich des Antragstellers innerhalb eines schädlichen Zeitraums eingesetzt wurde, jedoch nicht mehr als 6 Monate. Ist mehr als ein benachbarter Teich desselben Antragstellers Gegenstand einer Schadensberechnung, so gilt die Anzahl der Tage als der Zeitraum, in dem der überwiegende Teil dieser Teiche eingesetzt wurde.
n - Dichte des Flussotters
Die Dichte des Fluss Otters im quadratischen Standard-Kartennetz nach dem Ort des Teichs, auf dem der Schaden aufgetreten ist, der regelmäßig auf der Website der Tschechischen Naturschutzagentur veröffentlicht wird.
Liegen die Ausgleichsteiche des Antragstellers in mehreren Quadranten des Standard-Mapping-Netzes, so wird die Dichte des Flussotters als gewichtetes Mittel der Otterdichte in den Quadranten berechnet, auf denen die Teiche betroffen sind. Die Gewichte für die einzelnen Werte werden durch die Anzahl der Teiche des Anmelders zur Entschädigung in einem bestimmten Quadrat angegeben.
Die hier aufgeführten Quadricide entsprechen der Aufteilung des Territoriums der Tschechischen Republik durch das Standard-Mapping-Netzwerk S-JSTK (11,2 x 12 km), jeder Platz wird in 4 Unterquares unterteilt (siehe auch Variablen N und Rn). Die Kartenebene von Quadranten und Subquadranten ist auf der Website der Tschechischen Naturschutzagentur verfügbar.
Die Fluss Otterdichte ist nach folgender Formel zu bestimmen:
n = w1x1 + w2x2 + w3x3...
wenn
wi - Anzahl der Teichbewerber auf einem bestimmten Platz,
xi - Dichte des Flussotters in einem bestimmten Quadrat.
Rn - Teil des Teichumfangs
Dies ist der Anteil des Umkreises des Teichs des Antragstellers zur Entschädigung aus dem Umkreis der Banken aller Teiche, die sich im gesamten Bereich ausgewählter Unterquadrate (N) befinden.
Zur Bestimmung der Dimensionen von Teichen (Perimeter der Banken) basiert die Berechnung auf der tatsächlichen Oberfläche des Wasserspiegels, die auf der Grundlage aktueller Luftbilder oder auf der Grundlage der Kartenschicht von Wassertanks A05 - Wassertanks (www.dibavod.cz) bestimmt wird.
Diese Teiche des Antragstellers zur Entschädigung gelten als Teiche des Antragstellers zur Entschädigung, für die der Antragsteller in dem betreffenden Antrag Schadensersatz beantragt, der durch den Otter verursacht wird und für den die Sachverständigen- oder Sachverständigenmeinung daher bearbeitet wird.
Der Anteil des Teichumfangs wird nach folgender Formel bestimmt:
Rn = Rz / R
wenn
Rz - der Umfang der Ufer der Teiche, auf denen eine Entschädigung beantragt wird,
R - Umfang der Ufer aller Teiche im gesamten Bereich ausgewählter Unterquadrate.
Für die Bestimmung von R wird nicht auf Staus gezählt, die auch Teil der Wassertanks A05 sind; wenn man den Bereich ausgewählter Unterquadranten stört, muss der Umfang seiner Banken subtrahiert werden. Die aktuelle Liste der als Dämme betrachteten Wassergebiete wird auf der Website der Tschechischen Naturschutzagentur veröffentlicht.
N - Anzahl ausgewählter Unterquadrate
Dies ist die Anzahl der Unterquadranten des Standard-Mapping-Netzwerks, auf dem sich der Teich des Antragstellers zur Entschädigung befindet.
Ip - Index der Zahl der Teichbewerber zur Entschädigung
Ip = 1, wenn der Indexwert auf der Grundlage der folgenden Berechnung nicht höher ist:
Ip = 3,0431 * x-0,336
wobei x - Anzahl der Teichbewerber zur Entschädigung.
Iv - Indexgröße des Teichantragstellers zur Entschädigung
Iv = 1, wenn auf der Grundlage der nachstehenden Berechnung ein Indexwert größer als:
Iv = 1,7996 * x-0,272
wobei x - durchschnittliche Größe des Bewerberteichs (ha)
Zur Bestimmung der Dimensionen von Teichen basiert die Berechnung auf der tatsächlichen Oberfläche des Wasserspiegels, die auf der Grundlage aktueller Luftbilder oder auf der Grundlage der Kartenschicht von Wassertanks A05 - Wassertanks (www.dibavod.cz) bestimmt wird.
In - Index der Besucher zu Teichen
Der Index kann Werte von 0,1 bis 2 erreichen und berücksichtigt die unterschiedliche Intensität des Flusses auf einzelnen kleinen Teichen. Wird ein Schadensersatzanspruch für mehr als 10 Teiche des Antragstellers zur Entschädigung oder für mehr als 1 ha im Teich gemacht, In = 1.
Berechnung: Der Indexwert wird für jeden Teich mit einer Fläche von bis zu 1 ha auf der Grundlage einer Vor-Ort-Umfrage und einer Bewertung der Anzahl der in Fluss Ottern gefundenen Wohneigenschaften getrennt ermittelt (je mehr gebietsansässige Zeichen, desto höher kann der Flussbettverkehr erwartet werden und je höher der Wert für den Teich ist). Bei einer größeren Anzahl von Teichen wird dann der Mittelwert der so ermittelten Einzelindizes als In herangezogen.
Für die Berechnung, die Teil einer Sachverständigen- oder Sachverständigenmeinung ist, die den durch Fluss Otter verursachten Schaden beweist, werden folgende Angaben vorgelegt:
- eine Tabelle aller Teiche, die mit einer Aufzeichnung von Paket und Katastralgebiet bewertet werden,
- Fläche der tatsächlichen Wasseroberfläche von Teichen bestimmt nach aktuellen Luftbildern oder auf der Kartenschicht von Wassertanks A05- Wassertank (www.dibavod.cz),
- eine Karte mit der Position der betrachteten Teiche und die Zeichnung aller Quadranten und Unterquadranten des für die Berechnung verwendeten Standard-Kartennetzes,
- die Einsatzzeit der zu berücksichtigenden Teiche, die Liste der eingesetzten Fischarten, ihre Größenkategorien, die Menge (in kg) und der Preis (in CZK / kg) nach den Indizes und die Methode zur Bestimmung derselben,
- die Berechnung nach der beschriebenen Formel, die die verwendeten Werte beschreibt (Anpassung der verwendeten Indexwerte, z.B. Verkehr, etc.) und Hinzufügen weiterer relevanter Tatsachen zur Bestimmung des Schadensniveaus.
1) Teil Fünf des Erlasses Nr. 441 / 2013 Coll., zur Umsetzung des Gesetzes über die Bewertung von Vermögenswerten (Valuation Order), geändert.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 126 / 2021 Coll. über die Berechnung der durch ausgewählte besonders geschützte Tiere verursachten Schäden |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.03.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.2021 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 1
smlouva_mapování vydry
Agentura ochrany přírody a krajiny ČR
ALKA Wildlife, o.p.s.
649 722 CZK
14.07.2021
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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