Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 126 / 1997 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 30. April 1997 über einen Vorschlag betreffend eine Verfassungsbeschwerde über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 33 Abs. 11 des Gesetzes Nr. 76 / 1959 Slg. über bestimmte Dienstbedingungen von Soldaten, geändert durch Gesetz Nr. 160 / 1995 Slg.

Zeitliche Textfassungen

10.06.1997 Verkündet
In Kraft seit 10.06.1997

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