Dekret des Außenministers Nr. 126 / 1967 Coll.
Dekret des Außenministers über die Benennung von Exica, einem Aktiengesellschaft für den Außenhandel, zur Durchführung bestimmter ausländischer Transaktionen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.