Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 126 / 1964 Coll.
Verordnung des Verkehrsministeriums über den Kontakt zwischen nationalen und Schleppnetzen und den Beziehungen zwischen den teilnehmenden Organisationen (Schlachtbedingungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.