Regierungsverordnung Nr. 126 / 1949 Coll.
Verordnung zur Festlegung des organisatorischen Status des nationalen Verkehrsunternehmens "Czechoslowakische Navigation oderská, nationales Unternehmen"
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.