Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 124 / 2025 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 25. April 2025
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsausschuss gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die Haushaltsordnung in der geänderten Fassung gibt den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden zum 31.12.2024.
Vorsitzender:
Ing. Hampl, MSc., Ph.D.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 124 / 2025 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors abzüglich der Reserve der Mittel bei der Finanzierung der Staatsschulden
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.04.2025
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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