Entschließung Nr. 124 / 2020 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 23.03.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 23. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus / gemäß SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und gemäß § 5 (a) bis (e) und § 6 des Gesetzes Nr.
Regierung
Die in Absatz 1 der Regierungsresolution vom 15. März 2020 Nr. 219, veröffentlicht unter Nr. 89/2020 Coll., vorgesehene Bereitstellung der erforderlichen Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 10 Jahren gilt auch für Kinder, deren gesetzliche Vertreter die Gemeinden sind, die kommunalen Behörden für die Leistungen der sozialen Arbeit, den Regionalbüros für die Leistungen der sozialen Arbeit und der sozialen Dienste beauftragt sind.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution 124 / 2020 Coll. über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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