Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 123 / 1996 Coll.
Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 17. April 1996 über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Brünn Nr. 1 / 93 über die besonderen Regelungen für die Nutzung des öffentlichen Raums des Platzes der Freiheit
Zeitliche Textfassungen
17.05.1996
Verkündet
In Kraft seit 17.05.1996
Novellierungen
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