Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 123 / 1996 Coll.

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 17. April 1996 über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Brünn Nr. 1 / 93 über die besonderen Regelungen für die Nutzung des öffentlichen Raums des Platzes der Freiheit

Zeitliche Textfassungen

17.05.1996 Verkündet
In Kraft seit 17.05.1996

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