Bestellnummer 122 / 2021 Coll.
Entschließung 248 der Regierung der Tschechischen Republik zur Gewährleistung der Erbringung von Gesundheitsdiensten durch Anbieter von Notfalldiensten für die Dauer der Notsituation - Studenten
Gültig
Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen:
05.03.2021
122.
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 5. März 2021
die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch Anbieter von Notfalldiensten für die Dauer des Notfalls - Studenten
Nach der Regierungsresolution Nr. 196 vom 26. Februar 2021, mit der die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über die Notverwaltung und die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Situation zur Annahme von Artikel 6
Die Regierung verwahrt mit Wirkung vom 8. März 2021 ab 00: 00.
1. die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch Anbieter von Gesundheitsdiensten sicherzustellen, die Patienten mit Krankheit COVID-19 für die Dauer der Notfallzeit im Zusammenhang mit dem Auftreten der CoVID-19-Epidemie in der Tschechischen Republik, Arbeitspflicht für Schüler und Studenten, die 18 Jahre abgeschlossen haben,
a) das vierte und fünfte Jahr der Präsentationsform des allgemeinen medizinischen Studienprogramms an den medizinischen Fakultäten der öffentlichen Universitäten;
(b) alle Jahre, mit Ausnahme der neuesten, täglichen oder vorzeigbaren Form der Bachelor- und Fünfjahres-Masterstudiengänge an einer Universität oder Bildungsfelder an einer Hochschule, dritte und vierte Jahre der täglichen Ausbildung an einer Sekundarschule, die sich auf den nichtmedizinischen Beruf gemäß Gesetz Nr. 96 / 2004 Coll. vorbereitet, über die Bedingungen für die Erlangung und Anerkennung der Kompetenz für die Leistung des nichtmedizinischen Berufes und für die Durchführung von medizinischen Tätigkeiten
(c) alle Jahre, mit Ausnahme der letzten, Präsentationsform der medizinischen Masterstudienprogramme nach dem Bachelor-Studiengang und dem Bachelor-Einfachpsychologieprogramm nach dem Bachelor-Programm;
2. den Gesundheitsminister informieren und die unter Nummer 4 genannten Personen in dem in Nummer 1 genannten Behandlungsprozess methodisch verwalten;
3. dem Minister für Bildung, Jugend und Sport alle notwendigen Synergien für das Gesundheitsministerium und die in Nummer 4 genannten Personen bereitstellen;
4. für alle Gesundheitsdienstleister, die Patienten mit der COVID-19-Krankheit eine Notfallbettversorgung anbieten;
a) die Arbeitsverpflichtungen der unter Nummer 1 genannten Personen zu nutzen und das Gesundheitsministerium über die diesbezüglichen Maßnahmen zu informieren;
b) unmittelbar nach dem Inkrafttreten der unter Nummer 1 genannten Personen, die Arbeitspflicht zu erfüllen, um ihre Impfung gegen COVID-19-Krankheit zu gewährleisten,
5. den Hauptkapitänen und Hauptkapitänen der Hauptstadt Prags, auf der Grundlage eines spezifischen Antrags der unter Nummer 4 genannten Personen, die in ihrem Antrag die erforderliche Anzahl von Schülern und Studenten angeben müssen, einschließlich ihres Studienprogramms oder des Bildungsbereichs, das für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die voraussichtliche Dauer der Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, eine Person zu erteilen, die
6. Listen von Schülern und Studenten gemäß Nummer 1 zusammen mit den Kontaktdaten des Koordinators der Arbeitspflicht an der Schule innerhalb von 1 Tag und spätestens am folgenden Tag, lokal an den zuständigen Gouverneur oder Bürgermeister der Hauptstadt von Prag, an die höheren, höheren Berufs- und Sekundarschulen senden, die die Lehre von Schülern und Studenten gemäß Nummer 1 anbieten
7. Für die unter Nummer 4 genannten Personen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeitspflicht stellen Sie sicher, dass eine Bescheinigung an eine bestimmte Person und die tatsächliche Zeit erteilt wird, in der die vorgeschriebene Arbeitspflicht von einer bestimmten Person ausgeführt wurde, und dass die Bescheinigung an diese Person in einer Kopie und an den Mitgliedstaat der Stadt Prag übermittelt wird, der gegebenenfalls nach Nummer 5 einen Auftrag an diese Person erteilt hat; die Bescheinigung über die Arbeitserlaubnis enthält die Identifizierung der Person
Sie werden
Minister für Gesundheit,
Minister für Bildung, Jugend und Sport,
die Direktoren der unter Nummer 4 genannten Personen;
Gouverneure und Bürgermeister der Hauptstadt Prag,
Rektoren und Schulleiter gemäß Nummer 1
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | DIE REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK Resolution Nr. 122 / 2021 Coll., Nr. 248, um die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch Anbieter von Notfalldiensten medizinische Dienste - Studenten |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 05.03.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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