Dekret des Innenministeriums Nr. 121 / 1999 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 51 / 1998 Slg., zur Festlegung der Bedingungen für die Erfüllung der Aufgaben, die besondere Zuständigkeit in den Bezirksämtern und Gemeindeämtern erfordern (Behörde für besondere Kompetenz)

Zeitliche Textfassungen

24.06.1999 Verkündet
In Kraft seit 24.06.1999
24.06.1999 Vorherige
In Kraft seit 24.06.1999 bis 11.11.2000

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