Dekret des Innenministeriums Nr. 121 / 1995 Coll.
Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Geldmenge, die erforderlich ist, um die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers in der Tschechischen Republik und seine Reise zu decken
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 123/1992
Führt durch
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern im Gebiet der Tschechischen und Slowakis...
Auf diese Vorschrift verweisen
Verordnung des Innenministeriums Nr. 228 / 1995 Coll.
Hebt auf
Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Geldmenge, die erforderlich...