Dekret des Innenministeriums Nr. 121 / 1995 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Geldmenge, die erforderlich ist, um die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers in der Tschechischen Republik und seine Reise zu decken

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 123/1992
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern im Gebiet der Tschechischen und Slowakis...
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Verordnung des Innenministeriums Nr. 228 / 1995 Coll.
Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Geldmenge, die erforderlich...
Hebt auf
Favoriten
Browserverlauf