Erlass des Finanzministeriums Nr. 121 / 1967 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über die Durchführung von regelmäßigen Geschäftsprüfungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.