Verordnung des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften Nr. 121 / 1965 Coll.
Erlass des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften über die Verwendung von Mitteln des Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse und über die Finanzierung bestimmter Tätigkeiten staatlicher Wirtschaftsorganisationen
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.