Regierungsverordnung Nr. 121 / 1960 Coll.
Verordnung über die Dauer des Grunddienstes der Hochschulabsolventen, die in der Militärausbildung an diesen Schulen eingeschrieben sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.