Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 120 / 1994 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 26. April 1994 über die Nichtigerklärung von Teil I (4) und den Teilen II, III und IV der Verordnung der Gemeinde Raškovice über die Beseitigung fester kommunaler Abfälle und die Ortsabgabe für die Entfernung am 14. Dezember 1991
Zeitliche Textfassungen
10.06.1994
Verkündet
In Kraft seit 10.06.1994
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.