Regierungsverordnung Nr. 120 / 1950 Coll.
Verordnung über die Rechte und Pflichten der Beamten, über Verfahren zu ihrer Beschäftigung und über Schiedsausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.