Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 12 / 2008 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2008 - 2011, 4.10%

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 24.01.2008
12
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 15. Januar 2008
Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2008 - 2011, 4,10%
Das Finanzministerium stellt Staatsanleihen gemäß § 25 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. über Anleihen in der geänderten Fassung (nachfolgend "Gesetz über Anleihen" genannt) aus und bestimmt die Emissionsbedingungen der Anleihen der Tschechischen Republik, 2008 - 2011, 4,10%:
1. Grundmerkmale der Anleihen:
Thema: Tschechische Republik vertreten durch Finanzministerium
Name: Anleihen der Tschechischen Republik, 2008 - 2011, 4,10%
Kurzbezeichnung: Tschechische Republik, 4.10%, 11
Seriennummer: 54.
Nennwert: CZK 10 000
Form der Anleihe: Trägersicherheit
Debt-Formular: Buch-Versicherung
Datum: 28. Januar 2008
Datum des Fälligkeitsdatums: 11. April 2011
Zinserträge: Coupon zu festem Zinssatz 4,10% p.a.
Besteuerung des Zinseinkommens: nach tschechischer Gesetzgebung
ISIN: CZ0001002158
Gutschein Nr. 1, ISIN: CZ0000701982
Gutschein Nr. 2, ISIN: CZ0000701990
Gutschein Nr. 3, ISIN: CZ0000702006
Stranded principal, ISIN: CZ0000701974
2. Die Anleihen werden nach § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes auf der Grundlage besonderer Gesetze ausgegeben, die die Ausgabe von Staatsschulden ermöglichen.
3. Die Anleihen werden auf den Träger bezogen und in Buchform ausgegeben. Die Aufzeichnungen der Eigentümer werden vom Securities Centre aufbewahrt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland erworben werden. Die Rückführung des Einkommens und des im Ausland gezahlten Nominalwerts erfolgt nach tschechischer Gesetzgebung.
5. Der Emittent unterbreitet einen Vorschlag für die Zulassung von Anleihen zum Handel am Hauptmarkt der Prager Börse, a.s.
6. Der operative Zeitpunkt für die Zahlung des Anleiheertrags beträgt einen Monat vor dem Fälligkeitstermin des Anleiheertrags. Das Datum des Ex-Coupons ist der Tag nach dem operativen Tag und wird am 12. März gesetzt. Zinserträge werden immer vom Investor erhalten, der die Anleihe am 11. März jedes Jahres besitzt, beginnend im Jahr 2009. Zinserträge für den ersten Zeitraum vom Tag der Ausgabe vom 28. Januar 2008 bis zum 11. April 2009 werden vom Investor, der die Anleihe am 11. März 2009 besitzt, eingegangen.
7. Die Anleihen werden mit einem festen Zinssatz von 4,10% p.a. verzinsliche Zinserträge werden einmal jährlich am 11. April des betreffenden Jahres gezahlt. Ist das Zahlungsdatum der Erlöse nicht der Arbeitstag, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Vernachlässigung geleistet.
8. Die Übertragbarkeit von Anleihen im Securities Centre beginnt mit dem Datum, an dem die Anleihen auf die Konten der ersten Eigentümer gutgeschrieben werden. Der letzte Tag der Übertragung von Wertpapieren in den Wertpapierzentralenkonten ist der 11. März 2011.
9. Die Berechnung des Zinsanteils basiert auf einem Jahr von 360 Tagen und 12 Monaten nach 30 Tagen (BCK - Standard 30E / 360). Der Anteil der Zinserträge ist ab dem Ausgabedatum im Preis der Anleihe enthalten.
10. Anleihen werden in Einzelteilen (Tranchen) ausgegeben. Der Hauptverkauf der 1. Tranche wird in Form einer von der Tschechischen Nationalbank organisierten amerikanischen Auktion für eine Gruppe direkter Teilnehmer am 23. Januar 2008 erfolgen. Andere Investoren können über direkte Teilnehmer an der Auktion teilnehmen. Die Auktionsbekanntmachung und die Liste der direkten Teilnehmer werden im Voraus veröffentlicht. Der primäre Verkauf weiterer Tranchen wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt. Die Emissionsfrist endet am 11. März 2011.
11. Einzelaufträge, die von direkten Teilnehmern der Auktion vorgelegt werden, sind nach und nach vom höchsten angebotenen Preis zufrieden. Wenn bei der schrittweisen Abwicklung von Aufträgen mit einem bestimmten angebotenen Preis das Auftragsvolumen, das der Emittent verkauft, das Volumen der Anleihen übersteigt, die der Emittent verkauft, sind Aufträge mit dem angebotenen Preis nur teilweise erfüllt. Anleihen werden zu angebotenen Preisen verkauft.
12. Das geschätzte Gesamtvolumen der Anleiheemissionen beträgt 45.000 000 CZK. Anleihen können in kleinerem oder größerem Umfang gemäß § 11 des Anleihegesetzes ausgegeben werden, soweit sie der Entwicklung und Struktur der Staatsschuldenfinanzierung entsprechen. Das Emissionsvolumen kann auf maximal 65 000 000 CZK erhöht werden.
13. Die gültige Bewertung der finanziellen Förderfähigkeit (Rating) langfristiger Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Ausgabe dieser Emissionsbedingungen durch Standard & Poor's ist auf A-Ebene, Moody's Level A1.
14. Die Trennung der Anleiherendite nach § 18 des Anleihegesetzes ist zulässig.
15. Das Finanzministerium erklärt, dass es jedem Schuldner den Nennwert der Anleihe schuldet. Die Anleihen werden zum Nominalwert am 11. April 2011 zurückgezahlt. Ab diesem Tag endet die Anleihezinsung. Der Nominalwert der Anleihe und das letzte Zinsergebnis werden an Investoren gezahlt, die am 11. März 2011 Inhaber der Anleihe sind. Ist das Rückzahlungsdatum nicht der Arbeitstag, so wird die Zahlung am ersten folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Erlöse für diese Rückzahlung geleistet.
16. Alle Rechte an Anleihen und Coupons, die ihnen im Sinne von Artikel 42 des Anleihegesetzes übertragen werden, werden innerhalb von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie zum ersten Mal ausgeübt werden konnten, verworfen.
17. Das Finanzministerium verpflichtet sich, die Zahlung der Zinserträge auf Anleihen sicherzustellen und den Nominalwert der Anleihen an ihre Eigentümer nach diesen Emissionsbedingungen zurückzuzahlen. Die Zahlstelle ist die Tschechische Nationalbank. Gutscheine und Schuldverschreibungen werden nach den Anweisungen des Schuldverschreibungsinhabers per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Der Zahlungsplatz veröffentlicht die Art und Weise, wie die Couponzahlung und die Rückzahlung des Nennwerts erfolgen.
18. Anleihen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene wie alle anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Verbindlichkeiten der Tschechischen Republik sind.
19. Die Mitteilungen an die Öffentlichkeit über diese Anleihen werden in den Wirtschaftszeitungen oder anderen ähnlich zielgerichteten Zeitungen veröffentlicht, die in der Tschechischen Republik verbreitet sind und einen Fernzugriff ermöglichen.
20. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, wird die tschechische Version entscheidend sein.
Minister:
Ing. Kalousek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 12 / 2008 Coll., Bestimmung der Emissionsbedingungen der Tschechischen Schulden, 2008 - 2011, 4.10%
Art der VorschriftKommunikation
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Verkündungsdatum24.01.2008
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Rechtsgebiete: Wertpapiere Finanzen
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