Entschließung Nr. 12/1986
Entschließung des Präsidiums des tschechischen Nationalrates über die Ankündigung von Wahlen zum tschechischen Nationalrat und allgemeine Wahlen zu nationalen Ausschüssen in der Tschechischen Sozialistischen Republik
Gültig
12
Entschließung
Präsidium des tschechischen Nationalrats
vom 12. März 1986
über die Ankündigung von Wahlen zum tschechischen Nationalrat und allgemeine Wahlen zu nationalen Ausschüssen in der Tschechischen Sozialistischen Republik
Das Präsidium des tschechischen Nationalrats gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes über die Tschechoslowakische Föderation, Artikel 29 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 53 / 1971 Coll., über die Wahlen zum tschechischen Nationalrat, und gemäß Artikel 30 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 54 / 1971 Coll., über die Wahlen zu nationalen Ausschüssen in der Tschechischen Sozialistischen Republik, gibt die Wahlen zum tschechischen Nationalrat und allgemeinen Wahlen
Vorsitzender des tschechischen Nationalrats:
Kemp v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Entschließung des tschechischen Nationalratsbüros Nr. 12 / 1986 Coll. über die Ankündigung von Wahlen zum tschechischen Nationalrat und allgemeine Wahlen zu nationalen Ausschüssen in der Tschechischen Sozialistischen Republik |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 13.03.1986 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0