Verordnung Nr. 12/1979 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums des Innern über die Vorführung der Gerichtsbarkeit mit dem Nationalen Sicherheitskorps und die Genehmigung seiner Aufgaben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.