Dekret Nr. 12 / 1969 Coll.

Verordnung des Außenministers über die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Gütern zwischen den Organisationen der Mitgliedstaaten des Rats für gegenseitige wirtschaftliche Hilfe (VDP RVHP 1968)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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