Regierungsverordnung Nr. 12 / 1968 Coll.

Verordnungen der Regierung über die Anpassung von Vergütungen und Zulagen und bestimmte andere Verhältnisse der Mitglieder der nationalen Ausschüsse und der Mitglieder der Ausschüsse und des Vermögens der nationalen Ausschüsse

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf