Regierungsverordnung Nr. 12 / 1968 Coll.
Verordnungen der Regierung über die Anpassung von Vergütungen und Zulagen und bestimmte andere Verhältnisse der Mitglieder der nationalen Ausschüsse und der Mitglieder der Ausschüsse und des Vermögens der nationalen Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.