Regierungsverordnung Nr. 12 / 1947 Coll.
Verordnung über nichtbauliche Investitionen und die Versorgungssicherheit für die Erfüllung grundlegender Aufgaben im Rahmen des zweijährigen Wirtschaftsplans
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.