Regierungsverordnung Nr. 12 / 1947 Coll.

Verordnung über nichtbauliche Investitionen und die Versorgungssicherheit für die Erfüllung grundlegender Aufgaben im Rahmen des zweijährigen Wirtschaftsplans

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf