Dekret Nr. 119 / 2017 Coll.

Das Dekret zur Ausgabe der Goldmünze "Castle Bouzov" für 5.000 CZK

Gültig In Kraft seit 30.05.2017
Inhalt
119.
Ordnung
vom 6. April 2017
zur Ausgabe der Goldmünze "Castle Bouzov" für 5.000 CZK
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 a) Gesetz Nr. 6 / 1993 Slg., über die Tschechische Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg.:
§ 1
(1) Am 30. Mai 2017 wird die Goldmünze "Castle Bouzov" unter dem "Castle"-Zyklus für CZK 5.000 ("Coins") ausgegeben.
(2) Münzen werden in der gewöhnlichen Version und in einer speziellen Version mit einem polierten Feld der Münze und einem matten Relief (nachfolgend als Sonderversion bezeichnet) ausgegeben.
(3) Münzen im normalen und speziellen Design sind aus Gold der Reinheit 999.9. Das Gewicht der Münze beträgt 15,55 g, 28 mm Durchmesser und 2,15 mm Dicke. Wenn die Münze in beiden normalen und speziellen Versionen geprägt ist, beträgt die Toleranz 0,1 mm Durchmesser und 0,15 mm Dicke. In Masse ist die Toleranz bis zu 0,062 g erlaubt und in Goldreinheit die Toleranz bis zu 0,01 %. Die Münzkante in der normalen Version wird gesäumt, die Münzkante in der Sonderversion ist glatt.
§ 2
(1) Auf der Vorderseite der Münze ist ein Detail der Schlosswand mit Arkade dargestellt. Unter den Bögen werden Bataillons mit heraldischen Tieren aus einem großen Staatsemblem aufgehängt. In der Mitte gibt es einen tschechischen Löwen, links von ihm mährischen Adler und rechts von ihm Schlesischen Adler. Der Name des Staates "CZECH REPUBLIC", die Bezeichnung der Münze "5 000" mit der Abkürzung der Geldeinheit "CZK" und der Name des "PLAY"-Zyklus liegt auf dem Umfang der Münze. Einzelne Wörter und Markierungen werden durch Punkte getrennt. Die Marke der tschechischen Münzstätte, die aus dem Zusammenbau der Buchstaben "Nein" und "M" besteht, wird unter die Burgmauer gelegt.
(2) Die Rückseite der Münze zeigt das Schloss Bouzov mit einem Teil der Eingangsbrücke und Wände. In der unverschlossenen Kopie am oberen Rand ist der Text "HRAD BOUZOV", das Jahr der Prägung "2017", gefolgt von den Initialen des Autors der Münze MgA. Josef Oplištil, die aus den zugehörigen Buchstaben "J" und "O" zusammengesetzt sind. Einzelne Wörter und Markierungen werden durch Punkte getrennt.
(3) Die Münze ist im Anhang zu dieser Verordnung gezeigt.
§ 3
Dieser Beschluss tritt am 30. Mai 2017 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Rusnok v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 119 / 2017 Coll.
Goldmünzenbild "Castle Bouzov" für 5.000 CZK
(RS und RS)

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 119 / 2017 Coll., zur Ausgabe der Goldmünze "Castle Bouzov" für 5 000 CZK
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.04.2017
In Kraft seit30.05.2017
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf