Dekret Nr. 119 / 2006 Coll.
Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der Armee der Tschechischen Republik für Rettungsarbeit und die Verwaltung der Folgen der Flutkatastrophe in der Zeit vom 31. März 2006
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik