Dekret Nr. 119 / 2006 Coll.

Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der Armee der Tschechischen Republik für Rettungsarbeit und die Verwaltung der Folgen der Flutkatastrophe in der Zeit vom 31. März 2006

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Wird durchgeführt durch
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