Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, Finanzministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik und Finanzministerium der Slowakischen Sozialistischen Republik Nr. 119 / 1972 Coll.

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, des Finanzministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik und des Finanzministeriums der Slowakischen Sozialistischen Republik über die Bündelung von Mitteln sozialistischer Organisationen und über die Bereitstellung von Beiträgen zum Investitionsaufbau und Betrieb bestimmter Einrichtungen

Zeitliche Textfassungen

Keine Fassungen verfügbar.

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf