Regierungsverordnung Nr. 118 / 2009 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 299 / 2001 Slg. über die Verwendung der Mittel des Staatlichen Wohnungsbaufonds zur Deckung eines Teils des Interesses an den von den Banken gewährten Darlehen an juristische und natürliche Personen für die Reparatur, Modernisierung oder Regeneration von Plattenhäusern in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.05.2009 Vorherige
In Kraft seit 01.05.2009 bis 10.01.2013
30.04.2009 Verkündet
In Kraft seit 30.04.2009
30.04.2009 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.04.2009 bis 30.04.2009

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