Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2023 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 28.04.2023
117.
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 20. April 2023
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsrat gibt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23/2017 Slg. über die Haushaltsordnung in der geänderten Fassung den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden auf 44,1 % des BIP zum 31.12.2022 an.
Präsident des Nationalen Haushaltsausschusses:
Ing. Hampl, MSc., Ph.D.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2023 Coll. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors abzüglich der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.04.2023
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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