Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2019 Coll.

Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 02.05.2019
117.
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 18. April 2019
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsausschuss gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die Haushaltsverantwortung gibt den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung von Staatsschulden zum 31. Dezember 2018 auf 32,71% des BIP bekannt.
Präsident des Nationalen Haushaltsrates:
Doc. Ing. Zamrazilová, CSc., v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2019 Slg. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserve der Mittel bei der Finanzierung der Staatsschulden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.05.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf