Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2019 Coll.
Mitteilung des Nationalen Haushaltsausschusses über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung der Staatsschulden
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
02.05.2019
117.
GEMEINSCHAFT
Nationale Haushaltsräte
vom 18. April 2019
nach Abzug der Reserve der Mittel für die Finanzierung der Staatsschulden
Der Nationale Haushaltsausschuss gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 23 / 2017 Slg. über die Haushaltsverantwortung gibt den Betrag der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserven für die Finanzierung von Staatsschulden zum 31. Dezember 2018 auf 32,71% des BIP bekannt.
Präsident des Nationalen Haushaltsrates:
Doc. Ing. Zamrazilová, CSc., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Nationalen Haushaltsrates Nr. 117 / 2019 Slg. über die Höhe der Schulden des öffentlichen Institutionensektors nach Abzug der Reserve der Mittel bei der Finanzierung der Staatsschulden |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 02.05.2019 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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