Regierungsverordnung Nr. 117 / 2014 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 262/2012 Slg. über die Einrichtung von gefährdeten Gebieten und Aktionsprogrammen in der geänderten Fassung und der Verordnung Nr. 479/2009 Slg. über die Feststellung der Folgen eines Verstoßes gegen die Cross-Compliance der Gewährung bestimmter Beihilfen in der geänderten Fassung

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Regierungsverordnung Nr. 262 / 2012 Coll.
Verordnung der Regierung über die Einrichtung von gefährdeten Gebieten und Aktio...
Wird geändert durch
Regierungsverordnung Nr. 479 / 2009 Coll.
Verordnung der Regierung über die Ermittlung der Folgen von Verstößen gegen die...
Wird geändert durch
Regierungsverordnung Nr. 479 / 2009 Coll.
Verordnung der Regierung über die Ermittlung der Folgen von Verstößen gegen die...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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