Gesetz Nr. 117 / 2008 Coll.

Gesetz über den Beginn der Tätigkeit des Regionalgerichts in Brünn - Zweig der Jihlava

Gültig In Kraft seit 01.06.2008
Inhalt
117.
Recht
vom 19. März 2008
Eröffnung des Regionalgerichts in Brno - Zweigstelle von Jihlava
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Das Regionalgericht in Brünn - eine Filiale in Jihlava 1) wird am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wirksam.
§ 2
Der Zeitplan der Arbeit gibt an, welche Punkte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes am Regionalgericht in Brünn angegriffen werden, eine Zweigstelle von Jihlava abschließen.
§ 3
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Wolf
Klaus v. r.
Topolánek v. r.
1) § 13 Absatz 3 und Anhang 6 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 6 / 2002 Slg., über Gerichte, Urteile, Sitzung und Verwaltung von Gerichten und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze (Gesetz über Gerichte und Richter).

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungAct No. 117 / 2008 Coll., zur Aufnahme des Regionalgerichts in Brünn - Filiale von Jihlava
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.04.2008
In Kraft seit01.06.2008
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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